Die Anforderungen für die amtliche Kostenübernahme
01
Die Schule Ihres Kindes muss bestätigen, dass Nachhilfe aufgrund bestehender schulischer Herausforderungen erforderlich ist. Eine schriftliche Empfehlung der Lehrkräfte hilft, die Notwendigkeit der Förderung zu dokumentieren
02
Das Kind muss zwischen 6 und 18 Jahren alt sein und eine allgemeinbildende Schule besuchen. Das Bildungs- und Teilhabepaket gilt für Schüler innerhalb dieses Altersbereichs.
03
Damit die Nachhilfe über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) finanziert werden kann, muss Ihre Familie Anspruch auf Leistungen wie Bürgergeld oder Sozialhilfe haben. So stellen wir sicher, dass Ihr Kind die notwendige Unterstützung erhält
04
Um die Förderung zu beantragen, sollte ein konkreter Lernbedarf vorliegen, der durch Zeugnisse oder eine Empfehlung der Schule belegt wird. So können wir gezielt unterstützen, wo Ihr Kind die Hilfe am meisten benötigt
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