Anforderungen auf einem Blick

Die Anforderungen für die amtliche Kostenübernahme

01

Schulische Empfehlung für Nachhilfe

Die Schule Ihres Kindes muss bestätigen, dass Nachhilfe aufgrund bestehender schulischer Herausforderungen erforderlich ist. Eine schriftliche Empfehlung der Lehrkräfte hilft, die Notwendigkeit der Förderung zu dokumentieren

02

Alter des Kindes (6 bis 18 Jahre)

Das Kind muss zwischen 6 und 18 Jahren alt sein und eine allgemeinbildende Schule besuchen. Das Bildungs- und Teilhabepaket gilt für Schüler innerhalb dieses Altersbereichs.

03

Anspruch auf Sozialleistungen (Bürgergeld oder Sozialhilfe)

Damit die Nachhilfe über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) finanziert werden kann, muss Ihre Familie Anspruch auf Leistungen wie Bürgergeld oder Sozialhilfe haben. So stellen wir sicher, dass Ihr Kind die notwendige Unterstützung erhält

04

Nachweis von Lernbedarf

Um die Förderung zu beantragen, sollte ein konkreter Lernbedarf vorliegen, der durch Zeugnisse oder eine Empfehlung der Schule belegt wird. So können wir gezielt unterstützen, wo Ihr Kind die Hilfe am meisten benötigt

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